Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen

Benennung der Selbsthilfevertreterinnen/Selbsthilfevertreter für die Amtszeit 2024-2027

Liebe Selbsthilfeaktive,

wenn Sie als Selbsthilfevertreter*in kandidieren möchten, melden Sie sich bitte schriftlich mit der Bewerber-Erklärung bei der Spitzenorganisation, der Ihre Gruppe angehört mit Nennung der Geschäftsstelle des Runden Tisches, bei dem Ihre Gruppe den Förderantrag stellt.

Alle erforderlichen Unterlagen stehen ab dem 1. Juni 2023 auf den Homepages der Selbsthilfesäulen und den Geschäftsstellen der Runden Tische zum Download bereit. Die Bewerbungen müssen bis 15. September 2023 eingereicht werden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Bewerbungsformular
Ablauf Bennungsverfahren
Datenschutzhinweise