Nach einer Entzugsbehandlung (Auswahlfeld Behandlung) wird meist eine Entwöhnungsbehandlung (Rehabilitation) empfohlen, die möglichst nahtlos anschließen sollte. Die Rehabilitation kann stationär, ganztägig ambulant oder ambulant durchgeführt werden.

Eine Adaption hilft bei dem Übergang zwischen der stationären Rehabilitation und der Rückkehr in die soziale und berufliche Lebenswirklichkeit. Diese wird in Adaptionseinrichtungen angeboten.

Die Nachsorge soll den medizinischen, psychotherapeutischen und suchttherapeutischen Behandlungserfolg festigen. Nachsorge bieten spezielle Suchtberatungsstellen und Rehabilitationseinrichtungen an.

In der Regel bezahlt die Deutsche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Krankenkasse die Rehabilitation bei einer Abhängigkeitserkrankung bei ihren Versicherten.

Sie können sich im Vorfeld der Behandlung an die regionalen Suchtberatungsstellen wenden. Diese klären Betroffene und Angehörige zu den Inhalten und der Beantragung einer Sucht-Rehabilitation auf. Dort erhalten Sie eine individuelle Beratung und Aufklärung, auch zu versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Auswahlfeld Beratung).

Über die Angebotslandkarten können Sie sich Einrichtungen in Ihrer Nähe suchen. Die verschiedenen Angebote können Sie über das Register auswählen.


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