Teilhabeleistungen können an eine Rehabilitationsbehandlung (Auswahlfeld Rehabilitation) anschließen oder diese auch vorbereiten. Sofern ein Anspruch auf eine Rehabilitationsbehandlung nicht oder nicht mehr besteht, zählen dazu auch langfristige Maßnahmen. Aufgabe der Angebote ist die Förderung oder die Befähigung zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensplanung und -führung. Es geht darum Beeinträchtigungen der Teilhabe auszugleichen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Dazu gehören auch die Verbesserung und der Erhalt der erlebten gesundheitsbezogenen Lebensqualität.

Hier finden Sie überwiegend Angebote im Bereich der Leistungen zur sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, SGB IX).

  • Betreutes Wohnen
  • Soziotherapeutische Einrichtungen
  • Notschlafstellen, Kontaktläden, Kontakt- und Begegnungsstätten, Streetwork können sie in der Rubrik Niedrigschwellige Hilfen auswählen.

Die Kontaktangebote im niedrigschwelligen Bereich sind in der Regel kostenfrei.

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist grundsätzlich eine von der Höhe des Einkommens und Vermögens abhängige Leistung. Manche Leistungen werden jedoch unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Die regionalen Suchtberatungsstellen beraten und unterstützen Betroffene und Angehörige zu den Inhalten, Voraussetzungen und der Beantragung der Leistungen zur sozialen Teilhabe (Auswahlfeld Beratung).

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